Außerschulische Lern- und Förderprogramme starten

Sehr geehrte Eltern,
zusätzlich zu unserem Angebot im Ganztagsschulbereich möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern AUßERschulische Lernangebote bereitstellen, um Lernrückstände auszugleichen und den Schüler:innen zusätzliche Hilfen anzubieten. Innerhalb dieses Maßnahmenpaketes besteht die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z. B. private Nachhilfeinstitute) Kurse zu belegen, um den Schulstoff zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.

Schüler:innen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine allgemein bildende Schule besuchen, können bis zu 30 Förderstunden in Anspruch nehmen. Das kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Land fördert jede Stunde mit bis zu 12,50 Euro. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.

Anbieter von Lern- und Förderangeboten könnenz.B. Nachhilfeinstitue oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.

Auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes MV (LFI) kann ab sofort unbürokratisch ein Berechtigungsschein angefordert werden.  Der Berechtigungsschein kommt dann per E-Mail, muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein, dass der/die Schüler:in die entsprechende allgemein bildende Schule in MV besucht.

Am Ende der erhaltenen Lernförderung wird mit einer Unterschrift bestätigt, dass die Förderung auch stattgefunden hat. Der Anbieter rechnet dann direkt mit dem Land MV beim Landesförderinstitut ab. Eltern müssen also nicht in Vorkasse gehen.

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