Änderungen in Bezug auf die Testpflicht

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nachdem die Maskenpflicht bereits aufgehoben ist, ändern sich ab 28. April 2022 auch die Bedingungen zur Testpflicht an Schulen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Coronatests erfolgen nur noch in der Häuslichkeit und bei auftretenden Erkältungssymptomen. Dabei sollen in den ersten 5 Tagen ab Symptombeginn 2 Tests durchgeführt werden. Solange diese Tests negativ sind, darf die Schule besucht werden. Bei einem positiven Testergebnis besteht die Pflicht zur häuslichen Isolierung für 10 Tage. Die Zeit kann auf 7 Tage verkürzt werden, wenn keine Symptome mehr vorliegen und der durchzuführende Test in einem Testzentrum ein negatives Ergebnis bescheinigt.
  2. Eine Testung in der Schule findet nur nach bei plötzlich auftretenden Erkältungssymptomen statt.
  3. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am 29.04.2022 4 Testkits, die sie für den Fall der Notwendigkeit eines Tests im Sinne von Punkt 1 mit nach Hause nehmen. Sind diese Tests aufgebraucht, geben wir auf Nachfrage weitere Tests mit nach Hause.
  4. Bei schwereren Erkältungssymtomen (z. B. Fieber ab 38°C, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksverlust) ist stets eine ärztliche Abklärung notwendig. Ein Schulbesuch ist erst nach Abklingen der Symptome und negativem Coronatests möglich.

Herzliche Grüße
Heiko Böhnke, Schulleiter

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